Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung von „my legal AI“ (im Folgenden „Vertragssoftware“), einer Anwendung mit einem Chatbot für juristische Anwendungsfälle. Anbieter der Vertragssoftware ist die EDV-Beratung Neuhäusler e.K. (im Folgenden „Provider“).
1.2 Die Software unterstützt bei der Beantwortung juristischer Fragen durch die Bereitstellung von Informationen.
1.3 Mit der Nutzung der Vertragssoftware erklärt sich der Nutzer (im Folgenden „Systemnutzer“) mit diesen AGB einverstanden.
§ 2 Leistungen und Nutzungsrechte
2.1 Die Vertragssoftware bietet rechtliche Informationen zu allgemeinen juristischen Fragestellungen.
2.2 Die Nutzung der Software erfolgt auf eigene Verantwortung des Systemnutzers, wobei die bereitgestellten Informationen keine umfassende rechtliche Beratung darstellen und nicht als rechtsverbindlich gelten.
2.3 Die Nutzung der Vertragssoftware ist ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erlaubt. Es ist untersagt, die Software für rechtswidrige oder sittenwidrige Zwecke zu verwenden.
2.4 Die erteilten Auskünfte sind automatisiert generierte, allgemeine Informationen, die keine anwaltliche Beratung ersetzen. Die Richtigkeit der Informationen liegt in der Verantwortung des Systemnutzers.
2.5 Der Provider übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen.
2.6 Der Provider räumt dem Systemnutzer das entgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Vertragssoftware während der Vertragslaufzeit zu nutzen. Neue Versionen, Updates oder Upgrades fallen ebenfalls unter dieses Nutzungsrecht, sofern sie zur Verfügung gestellt werden.
2.7 Eine schuldhafte Nutzung durch Dritte führt zu Schadensersatzansprüchen des Providers. Der Systemnutzer hat die Möglichkeit, den Nachweis zu erbringen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
2.8 Bei unberechtigter Nutzung hat der Systemnutzer die erforderlichen Angaben zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte zu machen.
2.9 Beeinträchtigt die Nutzung der Vertragssoftware durch Rechte Dritter, kann der Provider die betroffenen Leistungen verweigern. Der Systemnutzer wird in solchen Fällen nicht zur Zahlung verpflichtet.
§ 3 Leistungspflichten des Providers
3.1 Der Provider stellt die Vertragssoftware über das Internet zur Verfügung, wobei der Systemnutzer auf die Software über einen zentralen Server zugreifen kann.
3.2 Die Anbindung an das Internet und die Bereitstellung der notwendigen Hardware und Software auf Seiten des Systemnutzers sind nicht Bestandteil dieses Vertrages.
3.3 Die Vertragssoftware ist grundsätzlich 24 Stunden täglich verfügbar. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt und finden vorzugsweise sonntags zwischen 21 Uhr und 24 Uhr statt.
3.4 Der Provider ergreift Maßnahmen zur Sicherung der übertragenen Daten. Es besteht jedoch kein Anspruch auf vollständigen Schutz vor schädigenden Daten.
3.5 Der Provider sichert die Daten des Systemnutzers regelmäßig und schützt diese mit angemessenen technischen Mitteln vor unbefugtem Zugriff.
3.6 Darüber hinausgehende Leistungen wie Beratung, Anpassungen oder Schulungen werden nur erbracht, wenn sie gesondert vereinbart wurden.
§ 4 Pflichten des Systemnutzers
4.1 Der Systemnutzer ist verpflichtet, alle für die Vertragserfüllung notwendigen Informationen bereitzustellen und einen Ansprechpartner zu benennen.
4.2 Der Systemnutzer stellt sicher, dass die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Vertragssoftware vorliegen.
4.3 Er ist für den Schutz seiner Zugangsdaten verantwortlich und verpflichtet, den Provider bei Verdacht auf Missbrauch umgehend zu informieren.
4.4 Der Systemnutzer beachtet die datenschutzrechtlichen Anforderungen und stellt sicher, dass er die erforderlichen Einwilligungen einholt.
4.5 Der Systemnutzer zahlt die vereinbarte Vergütung fristgerecht.
4.6 Er wird die Vertragssoftware nicht missbräuchlich nutzen oder durch Dritte nutzen lassen und ist für die bereitgestellten Inhalte selbst verantwortlich.
4.7 Der Systemnutzer unterstützt den Provider bei der Fehlersuche und trägt die Kosten einer unberechtigten Fehlermeldung.
4.8 Verstößt der Systemnutzer gegen diese Pflichten, kann der Provider die Nutzung der Software einschränken oder den Vertrag kündigen.
§ 5 Vergütung
5.1 Die Vergütung besteht aus einem monatlichen Nutzungsbetrag, der sich nach der Nutzungsintensität richtet. Zusätzlich können Kosten für individuell vereinbarte Zusatzleistungen anfallen.
5.2 Der Systemnutzer haftet für die Nutzung durch unbefugte Dritte, sofern er die unbefugte Nutzung zu vertreten hat.
5.3 Die laufenden Vergütungen werden monatlich abgerechnet und sind am Ende des Abrechnungsmonats fällig.
5.4 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.5 Der Provider kann die Preise anpassen, muss dies jedoch sechs Wochen vor Inkrafttreten schriftlich ankündigen. Der Systemnutzer kann in diesem Fall den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen.
5.6 Der Systemnutzer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 6 Verzug
6.1 Während eines Zahlungsverzugs des Systemnutzers in nicht unerheblicher Höhe ist der Provider berechtigt, den Zugang zu der Vertragssoftware zu sperren. Der Systemnutzer bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Vergütungen zu zahlen.
6.2 Kommt der Systemnutzer
6.2.1 für zwei aufeinander folgende Perioden mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung; oder
6.2.2 in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, ist der Provider berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Preise zu verlangen.
6.3 Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger zu setzen, wenn der Provider einen höheren oder der Systemnutzer einen geringeren Schaden nachweist.
6.4 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt dem Provider vorbehalten.
6.5 Gerät der Provider mit der betriebsfähigen Bereitstellung der Software in Verzug, so richtet sich die Haftung nach dem Punkt Haftung. Der Systemnutzer ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Provider eine vom Systemnutzer gesetzte angemessene Nachfrist, die mindestens drei Wochen betragen muss, nicht einhält.
§ 7 Haftung
Der Provider haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, abschließend wie folgt:
7.1 Für Mängel der vertragsgegenständlichen Leistungen haftet der Provider nach Maßgabe dieser Ziffer 7, soweit Beeinträchtigungen nicht auf Einschränkungen der Verfügbarkeit beruhen.
7.2 Sind die vom Provider nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird der Provider innerhalb angemessener Frist und nach Zugang einer Mängelrüge die Leistungen nach seiner Wahl nachbessern oder erneut erbringen.
7.3 Schlägt die mangelhafte Erbringung aus Gründen, die der Provider zu vertreten hat, auch innerhalb einer vom Systemnutzer gesetzten angemessenen Frist fehl, kann der Systemnutzer die vereinbarte Vergütung um einen angemessenen Betrag mindern. Das Recht der Minderung ist der Höhe nach auf die auf den mangelhaften Leistungsteil entfallene monatliche Vergütung beschränkt.
7.4 Erreicht die Minderung nach vorstehender Ziffer 7.3 in zwei aufeinander folgenden Monaten oder in zwei Monaten eines Quartals den in Ziffer 7.3 aufgeführten Höchstbetrag, kann der Systemnutzer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
7.5 Der Systemnutzer wird den Provider unverzüglich von aufgetretenen Mängeln schriftlich unterrichten.
7.6 Der Systemnutzer wird den Provider bei der Beseitigung der Mängel unentgeltlich unterstützen und ihm insbesondere alle notwendigen Unterlagen, Daten etc. zur Verfügung stellen, die der Provider zur Analyse und Beseitigung der Mängel benötigt.
7.7 Der Provider ist verpflichtet, Mängel an der vertragsgegenständlichen Software unverzüglich zu beheben.
7.8 Der Provider haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Leitungen zu seinem Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.
7.9 Der Provider haftet nicht für die Funktionsfähigkeit und Qualität der Inhalte, die der Systemnutzer oder dessen User durch die Anwendung selbst herstellt.
7.10 Der Provider ist für Inhalte, die der Systemnutzer bereitstellt oder die sich aus der Nutzung durch Dritte ergeben, nicht verantwortlich.
7.11 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Provider nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Providers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
7.12 Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen wird die Haftung auf das Fünffache des monatlichen Entgelts sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen eines Software-as-a-Service typischerweise gerechnet werden muss.
7.13 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt.
7.14 Der Provider haftet für einen vom Provider zu vertretenden Personenschaden unbeschränkt. Bei einem von ihm zu vertretenden Sachschaden ersetzt der Provider den Aufwand für die Wiederherstellung oder Neubeschaffung der Sachen bis zu einem Betrag von maximal dem Auftragswert.
7.15 Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Fälle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
7.16 Weitergehende Ansprüche und Rechte des Systemnutzers wegen Mängeln der vertraglichen Leistungen bestehen nicht, soweit der Provider nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen weitergehend haftet.
§ 8 Schutzrechte Dritter
8.1 Soweit der Systemnutzer wegen der vertragsgemäßen Nutzung der vom Provider erbrachten Leistungen wegen einer Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter gerichtlich verurteilt wird, stellt der Provider den Systemnutzer von diesen Ansprüchen frei, sofern
8.1.1 der Systemnutzer den Provider unverzüglich schriftlich benachrichtigt, sobald er von den gegen ihn geltend gemachten Ansprüchen Kenntnis erlangt hat, und
8.1.2 der Systemnutzer dem Provider die Kontrolle über alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen einräumt.
8.2 Der Provider ist nur dann zum Schadensersatz wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter verpflichtet, wenn ihm ein Verschulden trifft.
8.3 Die Rechte des Systemnutzers gemäß dieser Ziffer 8 bestehen nicht, soweit die Verletzung von Schutzrechten Dritter daraus resultiert, dass der Systemnutzer
8.3.1 eine nicht genehmigte Änderung an den vertraglichen Leistungen durchgeführt hat oder
8.3.2 die vertraglichen Leistungen in anderer Weise als zum Zwecke dieses Vertrages benutzt, oder
8.3.3 sie mit nicht den in der Beschreibung „Systemvoraussetzungen“ genannten Erfordernissen entsprechenden Hard- oder Software kombiniert.
8.4 Der Provider übernimmt keine Haftung für digitale Inhalte, die Teile der Vertragssoftware generieren.
8.5 Der Systemnutzer stellt den Provider und seine Erfüllungsgehilfen ausdrücklich von sämtlichen möglichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Vertragssoftware beruhen.
§ 9 Datenschutz, Geheimhaltung und Datensicherheit
9.1 Beide Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der separaten Datenschutzerklärung unter https://my-legal-ai.de/privacy.
9.2 Beide Vertragspartner werden die Bestimmungen für die Auftragsdatenverarbeitung beachten und erforderliche technische sowie organisatorische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten treffen.
9.3 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Systemnutzer personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu berechtigt ist und stellt den Provider im Falle eines Verstoßes von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
9.4 Der Systemnutzer bleibt „Herr der Daten“ und ist allein für die rechtliche Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung verantwortlich.
9.5 Die Vertragspartner werden alle vertraulichen Unterlagen, Informationen und Daten, die sie zur Durchführung dieses Vertrages erhalten, nur zur Durchführung dieses Vertrages verwenden und vertraulich behandeln. Diese Verpflichtungen bleiben auch nach der Kündigung des Vertrages für zwei Jahre bestehen.
9.6 Der Provider kann Unteraufträge vergeben, hat jedoch sicherzustellen, dass auch die Unterauftragnehmer entsprechende Verpflichtungen einhalten.
9.7 Der Provider gewährleistet die datenschutzrechtliche Sicherheit der vom Systemnutzer eingestellten Daten und beachtet die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz.
9.8 Der Systemnutzer ist einverstanden, dass seine Daten vom Provider gespeichert, übermittelt, gelöscht und gesperrt werden, soweit dies für die Durchführung des Vertrages notwendig ist.
§ 10 Künstliche Intelligenz (KI) Dienste
10.1 Um Textverarbeitungsfunktionalitäten zu ermöglichen, nutzt die Vertragssoftware Sprachmodelle, aktuell ein Open-Source Sprachmodell des Unternehmens Meta. Die Sprachmodellinstanz, die die Vertragssoftware nutzt, ist auf Servern des Unternehmens Together Computer Inc. gehostet. Sämtliche an die KI weitergeleitete Daten werden gemäß der AGB der KI-Anbieter vertraulich behandelt. Together Computer Inc. speichert keinerlei Chatanfragen und nutzt übermittelte Daten der Vertragssoftware nicht zum Training von Modellen. Die AGB des Anbieters der KI-Modellinstanz sowie Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie auf diesen Webseiten:
Together Computer Inc. - Privacy: https://www.together.ai/privacy
Together Computer Inc. - Terms of service: https://www.together.ai/terms-of-service
10.2 Der Provider übermittelt keinerlei personenbezogenen Daten wie Namen, Adressen oder E-Mail-Adressen an die KI-Modelle. Auch wenn personenbezogene Daten in der Vertragssoftware gespeichert werden, werden diese im Zuge der Nutzung von KI-Diensten niemals an Sprachmodelle weitergeleitet.
10.3 Gemäß den Datenschutzrichtlinien der KI-Anbieter, die uns zur Verfügung stehen, werden die an die KI übermittelten Daten nicht für das Training von KI-Modellen genutzt. Wir weisen darauf hin, dass sich die Datenverarbeitungspraktiken der KI-Anbieter ändern können. Über Änderungen in den Datenverarbeitungspraktiken werden wir Sie unverzüglich informieren. Wir empfehlen Ihnen, die Datenschutzrichtlinien der KI-Anbieter regelmäßig zu überprüfen.
10.4 Trotz sorgfältiger Entwicklung und Implementierung können KI-Systeme Fehler machen. Wir übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die Sie auf der Grundlage der Informationen treffen, die von der KI bereitgestellt wurden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, den Kontext und die Verlässlichkeit der durch die KI bereitgestellten Informationen zu bewerten.
10.5 Mit der Nutzung unserer Dienste akzeptieren Sie, dass wir KI-Modelle verwenden und stimmen den damit verbundenen Bedingungen zu.
§ 11 Vertragslaufzeit, Kündigung
11.1 Die Laufzeit dieses Vertrages beträgt, wenn nicht anders vereinbart, ein Monat und beginnt am Zeitpunkt der Registrierung für die Systemsoftware. Registriert sich ein Systemnutzer erstmalig, kann der Provider einen Testzeitraum gewähren, während dem keine Kosten für den Systemnutzer entstehen. Nach Ablauf des Testzeitraums beginnt die reguläre Vertragslaufzeit, sofern Zahlungsinformationen hinterlegt wurden. Sind zum Ende des Testzeitraums keine Zahlungsinformationen hinterlegt, so endet das Abo zum Ende des Testzeitraums automatisch. Sofern der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird, verlängert er sich jeweils um einen weiteren Monat.
11.2 Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragspartnern zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit gekündigt werden.
11.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung besteht insbesondere, wenn:
11.3.1 ein Vertragspartner gegen wesentliche Verpflichtungen oder wiederholt gegen nicht wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verstößt und den Verstoß nicht binnen angemessener Frist beseitigt, oder
11.3.2 einem Vertragspartner das Festhalten am Vertrag infolge von höherer Gewalt nicht zumutbar ist, oder
11.3.3 über das Vermögen des anderen Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder die Eröffnung unmittelbar bevorsteht.
11.4 Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen, um wirksam zu sein.
11.5 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die Parteien verpflichtet, das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß abzuwickeln. Der Provider wird die Daten des Systemnutzers innerhalb von vier Wochen löschen und sämtliche angefertigten Kopien vernichten.
§ 12 Höhere Gewalt
12.1 Der Provider ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistung auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
12.2 Als Umstände höherer Gewalt gelten z. B. Kriege, Streiks, Unruhen, Enteignung, Sturm, Überschwemmung und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Provider nicht zu vertretende Umstände (insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechung oder Zerstörung von Daten führender Leitungen).
12.3 Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen und die andere Vertragspartei zu informieren, sobald das Ereignis höherer Gewalt nicht mehr besteht.
§ 13 Änderung der AGB
13.1 Der Provider behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern.
13.2 Änderungen werden dem Systemnutzer in geeigneter Weise mitgeteilt. Widerspricht der Systemnutzer den geänderten AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe, gelten die Änderungen als akzeptiert.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1 Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen, Garantien und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Garantien sind nur dann als Garantien im Rechtssinne zu qualifizieren, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Erklärungen, Ergänzungen, Konkretisierungen, Zusicherungen und/oder Garantien von Vertretern des Providers sind nur verbindlich, wenn der Provider hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt.
14.2 Die Vertragsparteien können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag übertragen.
14.3 Die Allgemeinen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Systemnutzers finden keine Anwendung.
14.4 Die Vertragsparteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher aus diesem Vertragsverhältnis resultierender Rechtsbeziehungen die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Providers. Der Provider ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Systemnutzers zu klagen.
14.6 Sollte eine Regelung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Erfolg der unwirksamen Regelung entspricht, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhalts herbeigeführt wird.